§1 Buchungsbestätigung
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald ein Mietobjekt bestellt und zugesagt ist.

Für die Buchung sind folgende Angaben nötig:
– Postanschrift, Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Mieters
– Anzahl der mitreisenden Personen und Tiere
– Anreise-und Abreisetag

Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich per E-Mail. Mit dem fristgemäßen Eingang der Anzahlung wird die Buchung bindend.

§2 Bezahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung werden 10 % des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen als Anzahlung per Überweisung fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Mietbeginn ohne nochmalige Aufforderung zu überweisen. Mit dem Zahlungseingang ist die Buchung verbindlich, kann aber bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen durch den Vermieter aufgehoben werden.

§3 Rücktritt durch den Mieter
Ein notwendiger Reiserücktritt durch den Mieter muss in Schriftform angezeigt werden. Im Falle eines Reiserücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen. Sofern sich das gebuchte Mietobjekt nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Bis zum 45.Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
Bis zum 31.Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
Ab dem 10.Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

Die Anzahlung wird mit der Reiserücktrittsgebühr verrechnet. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§4 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung von Fristen erfolgen, wenn der Mieter andere in der Ferienanlage wohnende Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Eine Rückzahlung des Mietpreises erfolgt dabei nicht.

§5 Anreise/ Abreise und Schlüsselübergabe
Das Mietobjekt wird am Tag der Anreise in gesäubertem Zustand und in der Regel ab 16.00 Uhr vom Vermieter zur Belegung bereitgehalten. Die Schlüsselübergabe erfolgt in Rugenhof 2, 18528 Dreschvitz durch die Hausverwaltung, in Ausnahmefällen mit Hilfe einer Schlüsselbox nach telefonischem Kontakt. Sollte eine Anreise nicht bis 18.00 Uhr erfolgen können, so ist der Schlüsselcode ebenfalls telefonisch zu erfragen. In jedem Fall sollte die ungefähre Ankunftszeit am Tag vor der Anreise dem Vermieter oder der Hausverwaltung mitgeteilt werden. Sollte keine Absprache von Seiten des Mieters erfolgen und sollten dadurch zusätzliche Anfahrtskosten für die Schlüsselübergabe entstehen, so werden diese dem Mieter pauschal in Rechnung gestellt und sind sofort zu bezahlen. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10.00 Uhr besenrein zu übergeben, Müll ist getrennt in den vorgesehenen Behältern zu entleeren, Geschirrspüler sollen ausgeräumt werden und das Geschirr soll sauber in den Schränken stehen. Der Schlüssel ist dem Hauspersonal nach einem gemeinsamen Rundgang durch das Mietobjekt auszuhändigen.

§6 Parken und Parkplätze
Auf dem Gelände der Ferienanlage wird pro Mieteinheit 1 PKW-Parkplatz zugesichert, weitere sind bei Bedarf möglich, der Mieter kann jedoch keinen Anspruch daraus ableiten. Das Befahren von Rasenflächen ist grundsätzlich nicht gestattet.

§7 Allgemeine Rechte und Pflichten
Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und bei Nichtbereitstellung Schadensersatz zu leisten, wenn kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung gestellt werden kann. Bei kleineren Mängeln an der Einrichtung oder dem Ausfall eines Gerätes, schafft der Vermieter möglichst zeitnahe Abhilfe. Eine Mietpreisminderung ist in solchen Fällen jedoch nicht angezeigt. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Das Mietobjekt darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl belegt werden. Für zusätzliche Personen erfolgt eine Nachzahlung in bar vor Ort. Das Aufstellen von Wohnmobilen, Campingwagen oder Zelten ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Alle Mieter sind gehalten, sich nach der Hausordnung zu richten, die in jedem Mietobjekt einsehbar ist. Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt und verunreinigt wurden oder abhandenkommen, sind vom Mieter vor Ort zu ersetzen. Es steht ihm frei, den Schaden später über seine Haftpflichtversicherung zu regulieren. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder eine mitreisende Person keine Schuld trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Falls nicht gemeldete, versteckte Schäden nach der Abreise des Mieters entdeckt werden, sind diese innerhalb von 7 Tagen dem Mieter bekannt zu geben und ihm in Rechnung zu stellen. Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes sind sofort bei Ankunft und noch vor dem Einzug zu melden, bei Anreisen nach 18.00 Uhr am nächsten Morgen.

§8 Offenes Feuer und Feuerwerk, Rauchen
Auf dem Gelände der Ferienanlage mit seinen reetgedeckten Häusern ist besondere Vorsicht geboten. Das Entfachen von Lagerfeuern und Feuerwerken ist aus Brandschutzgründen strikt untersagt. Das Grillen auf Holzkohle ist auf vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Rauchen in den Häusern ist generell verboten.

§9 Benutzung von Spielgeräten und Wassersportgeräten
Die Benutzung aller zur Verfügung gestellten Spielgeräte, Boote und Surfbretter erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung.

§10 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag bestehende Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen. Die AGB werden mit der Überweisung der Anzahlung oder der Zahlung in bar akzeptiert.

§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird dies durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt.

§ 12 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.

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